Dorfstrasse 23
D-79872 Bernau im Schw.
 
  +49.7675.9229-100
  +49.7675.9229-101
 
 

   Unterlagen

   Sitemap
 
   Home
 
   News
 
   Jobs

 

 
 

Kaufmännische Bedingungen:

 

•       Es gelten die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie.

 

•       Anfahrten werden nach Stundensatz (sofern nicht im pauschalen Tagessatz enthalten)  und Kilometerpauschale (€ -,70 / km) in Rechnung gestellt.

 

•       Die Gefahr geht mit der Lieferung ab Werk oder spätestens 4 Wochen nach Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

 

•       Die Abnahme unserer Leistungen erfolgt nach Lieferung und erfolgter Installation. Vorhandene Mängel verhindern die Abnahme nicht. Diese werden in das  Abnahmeprotokoll aufgenommen und von uns schnellstmöglich behoben. Sollte aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Abnahme nicht möglich sein, so gelten unsere Leistungen als abgenommen, wenn Sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach der Installation der Abnahme widersprechen. Die betriebliche Nutzung durch den Kunden entspricht in jedem Fall einer Abnahme. Gleichzeitig beginnt die Haftung des Auftraggebers für die genutzte Anlage.

 

•       Gewährleistung Software:

Da es nach dem heutigen Stand der Technik nicht oder nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet, liegt nur dann ein Mangel der gelieferten Ware vor, wenn die gelieferte Ware nicht im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar sein sollte. Jegliche Gewährleistungsansprüche verfallen, wenn die gelieferte Originalsoftware ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung vom Softwarehersteller verändert wird.

        Die Gewährleistung endet 12 Monate nach Abnahme.

 

•       Gewährleistung Hardware:

So weit nichts anderes angegeben ist, beträgt die Gewährleistung 12 Monate auf alle Hardwarekomponenten. Fällt eine Reparatur in die Gewährleistungsfrist, wird die Hardware kostenlos ersetzt. Arbeitszeit und Fahrtkosten müssen vom Kunden getragen werden! Von der Garantie ausgeschlossen sind Softwaredefekte (z.B. softwarebedingte Abstürze, Datenverlust usw.), Akkudefekte, Bedienungsfehler und Fremdkomponenten. Störungen und Defekte, die durch mutwillige Zerstörung, oder unsachgemäße Behandlung der Geräte entstehen, sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für Datenverluste, z.B. nach einem Systemabsturz, oder  Festplattencrash, wird nicht gehaftet. Für die Sicherheit seiner Daten ist der Kunde selbst verantwortlich (z. B. Sicherung auf Band, CD, ...).

 

•       Eigentumsvorbehalt:

(1) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der Firma pro LE bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

 

(2) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Weiterveräußerung untersagt.

 

(3) Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber zur Einziehung der in dieser Bedingung (Eigentumsvorbehalt) abgetretenen Forderungen befugt. Der Auftraggeber wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die Fa. pro LE weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, ist die Fa. pro LE berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Auftraggebers zu widerrufen. Außerdem kann die Firma pro LE nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Auftraggeber gegenüber dem Kunden verlangen.

 

(4) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Auftraggeber der Fa. pro LE die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

 

(5) Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber die Firma pro LE unverzüglich zu benachrichtigen.

 

(6) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der Fa. pro LE zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird die Firma pro LE auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; der Fa. pro LE steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

 

(7) Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma

pro LE auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung der Firma pro LE, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

 

•       Vervielfältigungen der Software sind außer zum Zwecke des Anfertigens einer Sicherungskopie nur mit Zustimmung des Herstellers erlaubt.

 

•       Für das die Software begleitende Material übernehmen wir keine Verantwortung.

Wir haften nicht für Schäden oder Folgeschäden, die durch die Benutzung der gelieferten Ware auftreten. Für Datenverluste, die beim Anwender aufgrund fehlerhafter Software entstehen, haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit unsererseits und begrenzt auf den Wiederherstellungsaufwand. Unsere Haftungsverpflichtung erlischt, wenn der Anwender eine sorgfältige Datensicherung unterlassen hat. Der Anwender ist in jedem Falle verpflichtet, sich durch Sicherungskopien vor einem Datenverlust zu schützen.

        Die Haftungsverpflichtung endet 12 Monate nach der Abnahme.

 

•       Bindefrist

An die Preise für Hardware und Standardsoftwareprodukte anderer Hersteller halten wir uns drei Wochen gebunden. An die Preise für unsere Softwareprodukte halten wir uns drei Monate gebunden.

 

•       Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.